Unsere Beratung und Unterstützung
Unsere Pflegeberatung
Wir beraten und unterstützen unabhängig und kompetent rund um das Thema Pflege - zum Beispiel für folgende Situationen:
Zu Beginn einer Pflegesituation
- Wir beraten zur Antragstellung und zum konkreten Pflegeantrag.
- Wir beraten zur kurzzeitigen Freistellung (in einer akut aufgetretenen Pflegesituation) und zum Pflegeunterstützungsgeld.
- Wir beraten zur Vorbereitung der Pflegebegutachtung. Wir unterstützen diese Vorbereitung durch eine Ermittlung des voraussichtlichen Pflegegrades.
- Wir unterstützen bei der
Ermittlung
eines freien Platzes in der
Kurzzeitpflege
(zum Beispiel, wenn sich der pflegebedürftige Angehörige im Krankenhaus befindet).
Nach der Festlegung des Pflegegrades
- Wir beraten bei der Versorgungsplanung (konkrete Pflege- und Hilfeplanung - welche Angebote stehen zur täglichen Unterstützung des Pflegebedürftigen zur Verfügung).
- Wir informieren über gesetzliche Betreuung,
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung
und Patientenverfügung.
Nach der Entscheidung für eine häusliche Pflege
- Wir beraten über die zur Verfügung stehenden Leistungen der Pflegeversicherung.
- Wir informieren über Pflegezeit, Familienpflegezeit und Begleitung in der letzten Lebensphase.
- Wir unterstützen bei der Ermittlung eines Pflegedienstes (mit freien Kapazitäten) und bei der Ermittlung eines Dienstleisters für die Entlastung im Alltag.
- Wir informieren über mögliche wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
Nach der Entscheidung für eine vollstationäre Pflege (Pflege im Heim)
- Wir beraten zur Auswahl des richtigen Pflegeheims.
- Wir analysieren die Qualitätsinformationen für die Heime, die in eine engere Auswahl für die Aufnahme auf die Warteliste einbezogen werden sollen.
- Wir unterstützen bei der Ermittlung eines freien Platzes in der stationären Pflege.
- Wir informieren über die gesetzlichen Regelungen zum Heimvertrag.
- Wir informieren über die von den Pflegebedürftigen selbst zu tragenden Kostenanteile,
das Pflegewohngeld (in Nordrhein-Westfalen) und die Hilfe zur Pflege.
Unsere Beratungen erfolgen nur für unsere Kunden
Als Familiengenossenschaft sind wir Ansprechpartner für die Mitarbeitenden aus unseren Unternehmen* und für bestimmte Familienangehörige dieser Mitarbeitenden. Nur für diesen Personenkreis bieten wir unsere Beratungs- und Unterstützungsleistungen an.
Wenn Sie also kein Mitarbeiter eines unserer Unternehmen (oder ein berechtigter Familienangehöriger eines Mitarbeitenden) sind, können Sie unsere Beratungs- und Unterstützungsleistungen leider nicht in Anspruch nehmen.
* Zu "unseren Unternehmen" zählen alle Mitgliedsunternehmen der Familiengenossenschaft der Regionen eG und alle weiteren Unternehmen, mit denen wir als Familiengenossenschaft entsprechende Verträge über die Bereitstellungen unserer Leistungen für die Mitarbeitenden abgeschlossen haben.